Pfarrgemeinderat Wessiszell

Mitglieder

Erster Vorsitzender: Florian Birkmair

Zweite Vorsitzende: Gabriele Greppmeir

Johann Gail

Veronika Menzinger

Anja Treffler

Marion Treffler

Im Pastoralrat: Florian Birkmair und Gabriele Greppmei

Was ist der Pfarrgemeindrat?

1. Der Pfarrgemeinderat ist laut Satzung der Diözese Augsburg in sinngemäßer Anwendung des Dekretes über die Hirtenaufgabe der Bischöfe der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekretes über das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolates in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde.
2. In jeder Pfarrei ist ein Pfarrgemeinderat zu errichten. Ausnahmeregelungen in vikarierten kleineren Gemeinden bedürfen der Zustimmung des Bischofs.
3. Die Amtszeit beträgt vier Jahre

Aufgaben

Der Pfarrgemeindrat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Als Pastoralrat berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben, als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig.

Detais sind in den § 1 bis 11 der Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Augsburg niedergelegt.

Sitzungen des Pfarrgemeinderates:

Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich (ausgenommen bei der Behandlung von Personalfragen).

Die Sitzungstermine werden in Abstimmung mit den Mitgliedern festgelegt. Es finden jedoch mindestens vier Sitzungen pro Kalenderjahr statt.
Zu außergewöhnlichen Anlässen können zusätzliche Treffen vereinbart werden.

Die Sitzungstermine und die dazugehörige Agenda werden an den Pfarrkirchen veröffentlicht

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